Ra 2014/22/0099•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0099
Ra 2014/22/0099Corte amministrativa suprema5 mag 2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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