Ra 2014/22/0065•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0065
Ra 2014/22/0065Corte amministrativa suprema19 nov 2014
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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