Ro 2014/22/0016•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/22/0016
Ro 2014/22/0016Corte amministrativa suprema30 lug 2014
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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