Ro 2014/21/0073•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/21/0073
Ro 2014/21/0073Corte amministrativa suprema19 mag 2015
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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