Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/21/0010

Ra 2014/21/0010Corte amministrativa suprema30 giu 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/21/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2015

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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