Ra 2014/20/0142•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/20/0142
Ra 2014/20/0142Corte amministrativa suprema10 set 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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