Ra 2014/20/0029•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/20/0029
Ra 2014/20/0029Corte amministrativa suprema12 nov 2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich seines Spruchpunktes A I. (Abweisung der Beschwerde gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, hinsichtlich seines Spruchpunktes A II. (Beschluss über die Behebung der Spruchpunkte II. und III. des ursprünglich angefochtenen Bescheides des Bundesasylamtes, Außenstelle Graz, vom 19. Oktober 2012 gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG und Zurückverweisung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zur neuerlichen Feststellung des Sachverhaltes und Erlassung eines neuen Bescheides) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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