Ra 2014/19/0085•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/19/0085
Ra 2014/19/0085Corte amministrativa suprema27 gen 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang, somit in seinem Spruchpunkt A I., wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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