Ra 2014/19/0014•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/19/0014
Ra 2014/19/0014Corte amministrativa suprema27 gen 2015
Parteiengehör Allgemein Parteiengehör
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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