Ra 2014/18/0160•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0160
Ra 2014/18/0160Corte amministrativa suprema19 nov 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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