Ra 2014/18/0133•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0133
Ra 2014/18/0133Corte amministrativa suprema27 mag 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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