Ra 2014/18/0113•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0113
Ra 2014/18/0113Corte amministrativa suprema8 set 2015
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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