Ra 2014/18/0108•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0108
Ra 2014/18/0108Corte amministrativa suprema28 gen 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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