Ra 2014/18/0097•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0097
Ra 2014/18/0097Corte amministrativa suprema28 gen 2015
Begründung Begründungsmangel Begründung Allgemein
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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