Ra 2014/18/0026•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0026
Ra 2014/18/0026Corte amministrativa suprema28 gen 2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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