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Ro 2014/17/0151•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0151
Ro 2014/17/0151Corte amministrativa suprema14 ott 2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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