Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0148

Ro 2014/17/0148Corte amministrativa suprema25 ago 2016

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.08.2016

Spruch

Die Revision wird, soweit sie sich auf die einheitliche Betriebsprämie für das Jahr 2007 bezieht, zurückgewiesen, soweit sie sich auf die einheitliche Betriebsprämie für das Jahr 2012 bezieht, für gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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