Ro 2014/17/0112•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0112
Ro 2014/17/0112Corte amministrativa suprema14 ott 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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