Ro 2014/17/0109•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0109
Ro 2014/17/0109Corte amministrativa suprema22 feb 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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