Ro 2014/17/0101•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0101
Ro 2014/17/0101Corte amministrativa suprema23 nov 2016
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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