Ro 2014/17/0087•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0087
Ro 2014/17/0087Corte amministrativa suprema15 dic 2014
Die Revisionen werden als unzulässig zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 3.663,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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