Ro 2014/17/0083•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0083
Ro 2014/17/0083Corte amministrativa suprema15 dic 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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