Ra 2014/17/0051•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0051
Ra 2014/17/0051Corte amministrativa suprema15 dic 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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