Ro 2014/17/0047•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0047
Ro 2014/17/0047Corte amministrativa suprema14 ott 2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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