Ro 2014/17/0036•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0036
Ro 2014/17/0036Corte amministrativa suprema20 gen 2016
Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 114,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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