Ro 2014/17/0034•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0034
Ro 2014/17/0034Corte amministrativa suprema21 ago 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.