Ro 2014/17/0031•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0031
Ro 2014/17/0031Corte amministrativa suprema26 mag 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.