Ro 2014/17/0028•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0028
Ro 2014/17/0028Corte amministrativa suprema10 ott 2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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