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Ro 2014/17/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0027
Ro 2014/17/0027Corte amministrativa suprema29 mag 2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Burgenland hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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