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Ro 2014/17/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0026
Ro 2014/17/0026Corte amministrativa suprema11 set 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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