Ra 2014/17/0023•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0023
Ra 2014/17/0023Corte amministrativa suprema24 ott 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es sich auf die pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe bezieht, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Im Übrigen wird es wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Die Gemeinde F hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.