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Ro 2014/17/0021•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0021
Ro 2014/17/0021Corte amministrativa suprema23 nov 2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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