Ra 2014/17/0014•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0014
Ra 2014/17/0014Corte amministrativa suprema10 ott 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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