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Ro 2014/17/0010•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0010
Ro 2014/17/0010Corte amministrativa suprema15 dic 2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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