Verwaltungsgerichtshof 2014/17/0001

2014/17/0001Corte amministrativa suprema26 mag 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2014/17/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Kostenersatz wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.