Ro 2014/16/0076•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0076
Ro 2014/16/0076Corte amministrativa suprema16 dic 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.