Ro 2014/16/0072•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0072
Ro 2014/16/0072Corte amministrativa suprema9 set 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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