Ro 2014/16/0071•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0071
Ro 2014/16/0071Corte amministrativa suprema16 dic 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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