Ro 2014/16/0070•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0070
Ro 2014/16/0070Corte amministrativa suprema16 dic 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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