Ro 2014/16/0065•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0065
Ro 2014/16/0065Corte amministrativa suprema28 gen 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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