Ro 2014/16/0060•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0060
Ro 2014/16/0060Corte amministrativa suprema11 set 2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionwerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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