Ro 2014/16/0057•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0057
Ro 2014/16/0057Corte amministrativa suprema20 nov 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Landeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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