Ro 2014/16/0011•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0011
Ro 2014/16/0011Corte amministrativa suprema2 lug 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 610,60 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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