Ro 2014/16/0006•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0006
Ro 2014/16/0006Corte amministrativa suprema19 mag 2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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