Ra 2014/16/0001•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/16/0001
Ra 2014/16/0001Corte amministrativa suprema9 set 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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