Ro 2014/15/0051•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0051
Ro 2014/15/0051Corte amministrativa suprema1 set 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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