Ro 2014/15/0050•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0050
Ro 2014/15/0050Corte amministrativa suprema23 feb 2017
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass es zu lauten hat: "Die erstinstanzlichen Bescheide vom 10. August 2012, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2006 sowie Einkommensteuer 2006, werden ersatzlos aufgehoben."
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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