Ro 2014/15/0049•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0049
Ro 2014/15/0049Corte amministrativa suprema22 ott 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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