Ro 2014/15/0040•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0040
Ro 2014/15/0040Corte amministrativa suprema27 nov 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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