Ra 2014/15/0025•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/15/0025
Ra 2014/15/0025Corte amministrativa suprema15 set 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird - insoweit es die Kapitalertragsteuer 2001 und 2002 betrifft - wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision abgewiesen.
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